Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf zugestimmt, mit dem es ab Anfang 2020 möglich ist, eine abgewandelte Form der Führerscheinklasse A1 zu erwerben.
B196
ABLAUF UND INFORMATIONEN
Mit der Erweiterung B196 darfst du Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW/15 PS fahren.
Vorausgesetzt du bist mindestens 25 Jahre alt und besitzt den Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten (Klassenspezifischer Motorradunterricht)
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten (10 Fahrstunden a 45 Minuten)
PRÜFUNGEN
Keine Theoretische Prüfung erforderlich!
Keine Praktische Prüfung erforderlich!
Melde dich für die B196 Erweiterung persönlich in unserer Fahrschule oder Online auf unserer Website an. Absolviere dann die Ausbildung.
Danach gehst du mit deinem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zumStraßenverkehrsamt und beantragst deinen neuen Führerschein.
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Achtung!
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg auf eine höhere Klasse A1 auf A2 nach §FeV ist nicht möglich.
DU MÖCHTEST DOCH LIEBER WAS SCHNELLERES FAHREN?
Kein Problem! Melde dich jetzt für den offenen Führerschein der Klasse A an.