FAHRSCHULE 2.0
…IMMER EINEN SCHRITT VORAUS
THEORIE IN 7 TAGEN - IN ENGELSKIRCHEN UND WIEHL!
Komme deinem Ziel jetzt noch schneller näher mit unserem Blockunterricht für die Theoretische Ausbildung – und absolviere deine 14 Theorie Einheiten innerhalb von 7 Tagen.
JETZT AUCH IN ENGELSKIRCHEN!
Besuche uns in unserer Filiale in 51766 Engelskirchen.
FAHRLEHRER/INNEN
UNSER TEAM
Inhaber und Fahrlehrer Serdar Cevik gründete aus Leidenschaft zum Beruf vor ein paar Jahren die Fahrschule 2.0 in Wiehl – Seitdem wachsen wir stetig. Stellen wir uns einmal vor.. Das Team der Fahrschule 2.0 ist einfach zu beschreiben: dynamisch, aufgeschlossen und geduldig. Sowohl die Theoretische als auch die Praktische Ausbildung wird locker, aber dennoch sehr lehrreich gestaltet. Mit uns kommst du mit viel Spaß und Professionalität schnell an dein Ziel.
SERDAR CEVIK
JUANA MOHR
BLANCA ENDERS
ALIN FILAPEK
DEINE VORTEILE IM ÜBERBLICK
WARUM FAHRSCHULE 2.0?
Online Unterstützung durch digitale Lerninhalte und App
Modernste Schulungsfahrzeuge für jede Klasse
Motorrad Bike zu Bike Ausbildung
Theorie in 7 Tagen – Mit unserem Block Unterricht
Junges, modernes Team
Einführung in das Autonome Fahren
GOOGLE REZENSIONEN
DAS SAGEN UNSERE SCHÜLER
FÜHRERSCHEINKLASSEN
WIR BILDEN AUS
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17)
FAHRZEUGE
- zGm max. 3.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Schließt die Klassen AM und L mit ein
ANHÄNGERREGELUNGEN
- Anhänger mit zG max. 750 kg sind immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg sind erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ist
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren BF17)
FAHRZEUGE
- zGm max. 3.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Schließt die Klassen AM und L mit ein
ANHÄNGERREGELUNGEN
- Anhänger mit zG max. 750 kg sind immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg sind erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg ist
Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B – keine Theorieprüfung, eine praktische Prüfung ist aber erforderlich!
FAHRZEUGE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zGm des Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
FAHRZEUGE
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb
- Schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
FAHRZEUGE
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
- Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung max 35 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Schließt die Klasse AM, A1 mit ein
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
- Schließt die Klasse AM mit ein
FAHRZEUGE
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Mindestalter: 15 Jahre
- bbH max. 45 km/h
FAHRZEUGE
Zweirädige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
Vierrädige Leicht-Kfz mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzünddungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
- Mindestalter: 25 Jahre
- Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
- Prüfungen: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
FAHRZEUGE
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Mindestalter: 15 Jahre (die Theorieprüfung kannst du bereits drei Monate vorher ablegen)
- Benötigte Dokumente/ Unterlagen: Keine
- Befristung: Keine
FAHRZEUGE
Mofas mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
DER FÜHRERSCHEIN
ist einer der wichtigsten Schritte im Leben. Viele verbinden Freiheit oder Mobilität damit – für uns bedeutet es aber auch, sich im späteren Leben noch gerne daran zu erinnern. „Service, modernste digitale Technik und eine offene Kommunikation“ sind wesentliche Punkte für die Fahrschule 2.0 in Wiehl und Engelskirchen.
KONTAKTIERE UNS
FILIALE IN 51674 WIEHL
ADRESSE
Weiherplatz 28, 51674 Wiehl
BÜRO ZEITEN
Montag und Mittwoch
16:30 – 18:30 Uhr
THEORIE UNTERRICHT
Blockunterricht – Theorie in 7 Tagen
FILIALE IN 51766 ENGELSKIRCHEN
ADRESSE
Bergische Straße 27, 51766 Engelskirchen
BÜRO ZEITEN
Montag bis Donnerstag
16:30 – 18:30 Uhr
THEORIE UNTERRICHT
Blockunterricht – Theorie in 7 Tagen
BLOCKUNTERRICHT TERMINE 25 QUARTAL 1 + 2
* Sonntage & Feiertage ausgeschlossen.
ONLINE ANMELDEN
1
DEINE VORANMELDUNG
Mit dem folgenden Formular kannst du uns vorab schon einmal deine persönlichen Daten und Informationen zu deiner gewünschten Führerscheinausbildung senden.
2
WIR MELDEN UNS
Nach Eintragung deiner Daten solltest du eine Bestätigungs E-Mail erhalten. Wir werden deine Online Anmeldung so schnell wie möglich bearbeiten, die Dokumente vorbereiten und dich telefonisch oder per WhatsApp Nachricht benachrichtigen.
3
EINFACH LOSLEGEN!
Jetzt kannst du entscheiden ob du dir deine Dokumente persönlich in der Filiale abholen kommst oder per Post zugeschickt haben möchtest.
DEINE ANMELDUNG
Mit der Online Anmeldung gehst du noch keinen bindenden Ausbildungsvertrag ein. Du übermittelst uns nur die Daten, die wir benötigen, um alle Unterlagen vorzubereiten. Wenn deine Online Anmeldung erfolgreich war, bekommst du von uns eine Bestätigungs E-Mail. Ist dies nicht der Fall, ist die Online Anmeldung nicht übermittelt worden. In diesem Fall melde dich bitte telefonisch oder per WhatsApp bei uns!
Wir freuen uns auf dich.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
FAQ
Nichts! Außer deinen Personalausweis und ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
Du benötigst den Antrag auf den Führerschein den du bei deiner Anmeldung in der Fahrschule bekommst. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“ oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei biometrische Passfotos benötigt.
Sofern Du nach der neuen Gesetzgebung den Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten absolviert hast, hat dieser grundsätzlich kein Ablaufdatum. Solltest Du nicht ganz sicher sein, kannst Du uns diesen gerne vorlegen und wir überprüfen das für Dich.
Generell lässt sich keine seriöse Aussage darüber machen. Bei uns bekommt jeder Fahrschüler eine Individuelle Ausbildung, angepasst an sein können. Die einen lernen schneller, die anderen langsamer. Es muss aber jeder Fahrschüler alle besonderen Ausbildungsfahrten machen z.B. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Diese können nicht gestrichen werden, um die Ausbildungszeit zu verkürzen.
Grundsätzlich gilt, dass du dich 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters in der Fahrschule für den Führerschein anmelden kannst. Für die Klasse B und BE kannst du jedoch auch am begleiteten Fahren teilnehmen, dem sogenannten Führerschein ab 17 oder BF17. Die früheste Möglichkeit mit dem Pkw-Führerschein zu beginnen, hast du also mit 16 1/2 Jahren. Entscheidest du dich gegen den BF17-Führerschein kannst du frühestens mit 17 1/2 Jahren mit der Ausbildung zum Führerschein anfangen.